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Ausnahmebewilligung

Sachkundeprüfung Ausnahmebewilligung für Quereinsteiger Konditor – Teil 3 vom Hobby zum Chocolatier

Wenn du deine selbst gebackenen Kuchen, Torten, Patisserie und Confiserie wie Pralinen verkaufen möchtest, musst du idR eine Konditoren Meisterprüfung abgelegt haben, was bedeutet, dass du zuvor eine Konditoren Ausbildung abgeschlossen hast. EIGENTLICH. Es gibt aber auch eine Möglichkeit als Quereinsteiger im Konditorenhandwerk tätig zu werden, so wie ich im Bereich Confiserie.

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